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Hausmodell auf Münzen

Maklerprovision – Wer übernimmt sie?

Bei einem Kauf oder Verkauf stellt sich auch die Frage, welche Ausgaben zusätzlich anfallen können. Welche Kosten fallen für die Makler an und welchen Anteil nimmt die Maklerprovision ein?

Was beinhaltet die Maklerprovision?

Die Maklerprovision oder auch Courtage entlohnt Immobilienmakler für die Arbeit, die sie in den Verkauf oder die Vermietung investiert haben. Wie hoch sie ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und unterscheidet sich auch regional. Sie bewegt sich bei einem Immobilienkauf zwischen 3,5 % und 7 %. Bis Dezember 2020 konnte jedes Bundesland selbst bestimmen, wie hoch die Maklerprovision ausfallen darf. Um den Markt übersichtlicher zu gestalten, wurde das “Gesetz über Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” in Kraft gesetzt, wodurch die Kosten bundesweit übersichtlich vereinheitlicht wurden.

Verteilung der Maklerkosten

Bei einem Kauf: Halbteilungsregelung

Laut des neuen Gesetzes werden die Maklerkosten bei einem privaten Immobilienkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern unter Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Zuvor mussten die Käufer in Ballungsgebieten wie Köln, Hamburg oder München die Maklerprovision von bis zu 7 % komplett übernehmen. Nun kann der Verkäufer entscheiden, ob er sich die Provision mit dem Käufer teilt oder sie in Gänze übernimmt. In letzterem Fall kann er die Immobilie als provisionsfrei bewerben, was insbesondere auf Käufermärkten ein Vorteil sein kann.

Bei einer Vermietung: Bestellerprinzip

Bei einer Vermietung gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass die Partei, die den Makler beauftragt, auch die Provision übernehmen muss. Das entlastet vor allem Mieter, da insbesondere Vermieter Mietwohnungen über einen Makler vermitteln lassen.

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